Um die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen, übergab Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller symbolisch jeweils eine mobile Jugendverkehrsschule an die Messestadt-Verkehrswacht Leipzig und die Kreisverkehrswacht Vogtland sowie eine mobile Kindergartenverkehrsschule an die Kreisverkehrswacht Bautzen. Zusätzlich zu den Verkehrsübungsplätzen können mit diesen mobilen Verkehrsschulen die Verkehrserziehung und praktische Fahrradausbildung der Viertklässler in den Grundschulen und die vorschulische Verkehrserziehung in den Kitas realisiert werden.
Die Fahrzeuge wurden mit mehr als 110.000 Euro gefördert. Außerdem wurden 25.000 Euro bewilligt, um die Fahrzeuge entsprechend u. a. mit Fahrrädern, Übungsgeräten, Verkehrsampeln oder Verkehrszeichen auszustatten.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Im Straßenverkehr können Kinder oftmals Situationen und Gefahren noch nicht richtig abschätzen. Dem Freistaat Sachsen ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Sicherheit unserer Jüngsten im Straßenverkehr zu erhöhen. Durch das spielerische Erlernen von Verkehrsregeln leisten die jeweiligen Verkehrswachten und Polizistinnen und Polizisten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr. Auch mit den mobilen Verkehrsschulen schaffen wir die Voraussetzungen, eine flächendeckende Verkehrserziehung in Sachsen durchzuführen.“
Präsident der Landesverkehrswacht Sachsen, Andreas Nowak: „Wir sind dem Innenministerium sehr dankbar. Die Förderung des Freistaates Sachsen ermöglicht erst die neuen Verkehrsschulen. Die Orts- und Gebietsverkehrswachten wären allein nicht in der Lage, in die Jahre gekommene Fahrzeuge zu ersetzen. Durch die Förderung haben wir außerdem einen landesweit einheitlichen professionellen Standard bei der Radfahrausbildung, denn wir haben als LVW die Fahrzeuge und ihre Ausrüstung seit einigen Jahren genormt. Das spart auch Steuergelder. Durch die zentrale Beschaffung ist außerdem sichergestellt, dass dort Fahrzeuge ersetzt werden, wo es nötig ist, ohne dass die OVW mit vielen unterschiedlichen Schulträgern über deren Finanzierung verhandeln müssen. Die Förderung entlastet so auch die Kommunen.“
Die finanzielle Unterstützung zur Einrichtung von Verkehrsschulen erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit.
Im Freistaat Sachsen bestehen – einschließlich der aktuell übergebenen – 15 Kindergartenverkehrsschulen und 22 mobile Jugendverkehrsschulen sowie 38 stationäre Verkehrsübungsplätze.
Weitere Informationen
Die Einrichtung der mobilen Verkehrsschulen dient der Verkehrserziehung der Kinder. Ohne den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt zu sein, können die Kinder Verkehrsregeln praktisch, realitätsnah und spielerisch erlernen. Ihnen wird dabei unter anderem das Einschätzen der jeweiligen Unfallursachen wie „Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn“ und „Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten“ beigebracht. Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen verunglückten Kinder sank coronabedingt im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr von 1.405 auf 1.071
(-23,8 Prozent). Die meisten Kinder verunglückten 2020 als Radfahrer (441), am zweithäufigsten als Mitfahrer in PKW (370) sowie am dritthäufigsten als Fußgänger (200). 2020 verunglückten im Straßenverkehr drei Kinder
(als Fußgänger) tödlich.